Teil eines Werkes 
1. Theil (1861)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Sduard Oltmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

3 Seih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bucher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 8 4

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruckgabe von mir zurückerſtattet 8 wird.

4 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſ eträgt: 1 für wchentlich 3 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 4 We. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mr. Pf. 3 2 3 5. Auswärtige Abonnenten haben füͤr Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Fur beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt' der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 8 3 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

3 1 ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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