Teil eines Werkes 
4. Theil (1861)
Entstehung
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Leibbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

don Eduard Ofkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

ICeih und JCeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothel ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 4 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von edem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.. 3. Caution. Unbekgunte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme es Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hit nterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.. 4.

Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

t. 3 4

Fochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ,

Nonat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung eer Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und eefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene voer defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das eiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ felben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 8