Teil eines Werkes 
5. Theiles 1. Abt. (1852)
Entstehung
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7S05

Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſtſcher Literatur

Eduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Leſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pf fnnahne und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uyr bis Abends 8 Uhr offen.

Lesepreis Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedam Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Gaution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

6 4. Avonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für 1ächentlich 2 2Bücher:: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk Nk. i 1 Mk. 50 Pr. 2 Mkk. Pf. 3

5. Answärtige Abonuenten haben für Hin⸗ und Zurückſe endung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſenen, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ac.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe 85 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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