Teil eines Werkes 
1. Theil (1852)
Entstehung
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R 3 Leihbibliothe deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen,

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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Teih- und Jeſebedingungen.

ſf 1, Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird v

on jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, b

1 n bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſ d

5 Su abe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

1 1 Werthe de prechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückg

beträgt:. 8 3 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: , BBler. auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3 4 2 3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 5 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſeng, verlorene und 1 defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kußfern ꝛc.) muß der ½

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 4

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen 1 der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 3

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ 1'