Teil eines Werkes 
2. Theil (1859)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur f von.. 8 Eduard Ottmaun in Gießen,

d Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Teih- und Ceſebedingungen. L 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ ſ 6 pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 1

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 7

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von( jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet ſ

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wird.

b 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſſt

eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 1 L

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. Mk. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer 8 Erſatz des Ganzen verp flichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird ſ gemacht, daß das Weiterverleihen

beſonders darauf aufmerkſam n das der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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