Teil eines Werkes 
2. Theil (1856)
Entstehung
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auf 1 Monat:

ſ der Bücher auf ihre eig

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

von.. Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. h,

Seih- und LCeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen. 8

3.(Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zuruͤckerſtattet wird.. 6 4. Abonnement. Daſſelbe zmuß voraus zbezahlt werden und eträgt: für echentlich 22 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ãᷣ 1 Mtk. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mt. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſe endung eenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu Keyir haben. 4

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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur