Teil eines Werkes 
5.-7. Bändchen (1851)
Entstehung
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M

V s 6

ceihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen, b

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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bucher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3 8.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahm e eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöcheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: b

auf 1 Monat: 1 Mk. Ff. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mr. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu-ſorgen. 5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet..

7. Ausleihezeit. Dieſelbe auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen er Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ In von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.