Teil eines Werkes 
1.-4. Bändchen (1851)
Entstehung
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Leihbibliothek ſG deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von Ednard Ofkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. eiß- und Aeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

0 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von lc p 4

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jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

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wird. 2

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und 94

beträgt: 8 8

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: -

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5 7=- 4. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 1& 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen. der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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