chern, Kohlenbrennern und Korbmachern nicht
allein ſelbſt das Wort Abgabe unbekannt ge⸗ blieben, ſondern ſie hatten auch ungehindert und ohne irgend eine Entſchädigung das zu ihrem Gewerbe benöthigte Holz aus dem Walde ge⸗ nommen. Ihrer Ueberzeugung nach war der Wald ihr rechtmäßiges Erbtheil; ſie waren darin geboren, ſie hatten das unbeſtrittene Recht, darin zu leben und zu ſterben. Wer ihnen dieſes Recht ſtreitig machen wollte, den hielten ſie für einen ungerechten Unterdrücker. Sie waren aber keines⸗ weges Leute, die ſich ohne Widerſtand unterdrücken ließen.
Ludwig XIV. war geſtorben, und Philipp von Orleans hatte ſich, dem königlichen Teſtament entgegen, die Regentſchaft angemaßt. Obgleich dieſer Fürſt, über welchen die Geſchichte ein ſtren— ges und gerechtes Gericht gehalten hat, die große Politik ſeines Vorgängers in Vergeſſeuheit zu bringen ſuchte, ſo beſtand dieſe Politik doch durch ihre eigene Kraft überall, wo ungeſchickte oder treuloſe Hände ſie nicht mit Willen heimlich un⸗ tergruben. In der Bretagne hatte der lange und tapfere Widerſtand der Stände ſein Ende erreicht. Ein Intendant der Abgaben war in Rennes eingeſetzt, und der gewaltſam abgeän⸗ derte Vereinigungsvertrag hatte nichts mehr von den ſtolzen Bedingungen zu Gunſten der Frei⸗ heiten der Provinz. Die bretagniſche Parthei
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