Teil eines Werkes 
2. Theil (1827)
Entstehung
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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und Ieſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3

2. Lesepreis. Bei Nuckgbe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen...

83.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

f eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

vinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.. 4 5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt, werden und Klrägt: en.. für wöchentlich 2 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: Pf. 2 Mk. Pf. 4 und Zurückſendung r ſelbſt zu ſorgen. lene, verlorene und fern ꝛc.) muß der beſchmutzte, ver⸗ in Werkes, ſo iſt

erleihen en, welche die⸗ ben.