Teil eines Werkes 
2. Bd. (1861)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur ¹

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und Seſehedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ 8 pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Te 7

p ag von Morgens

Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen..

33. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden ägt

und beträgt:

4 für wöchentlich 25Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 8 auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3.. 3 ,=. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſe endung der Bücher auf ihre eigenen Köſten und Gefahr ſeldſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ec.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe i auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aaufmerkſam gemacht, daß das We

au a iterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.