Teil eines Werkes 
3. Th. (1848)
Entstehung
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rottungen zu Verbrechen und ſollen durch Waffengewalt

geſprengt werden. Die Nationalgardiſten und regelmä⸗ ßigen Truppen ſind gehalten unter dem Commando ihrer Officiere und unter Begleitung wenigſtens eines Munici⸗ palbeamten der vor ihnen hergehenden rothen Fahne zu folgen. Einer von den Municipalbeamten hat die zu⸗ ſammengelaufenen Perſonen nach der Urſache ihres Be⸗ ginnens, nach ihren etwaigen Beſchwerden zu fragen, ſechs aus ihrer Mitte zur Eingabe ihrer Petition und den Reſt zum friedlichen und ſofortigen Auseinanderge⸗ hen aufzufordern. Gingen die zuſammengerotteten Per⸗ ſonen nicht augenblicklich auseinander, ſo ſollen ſie von einem Municipalbeamten dreimal mit lauter Stimme dazu aufgefordert werden. Das erſte Mal ruft man den Tumultuanten zu:„Es wird hiermit erinnert, daß das Martialgeſetz proclamirt iſt, daß alle Zuſammenrottungen verbrecheriſch ſind. Man wird Feuer geben; die guten Bürger mögen ſich in ihre Wohnungen zurückziehen. Dies iſt die erſte Aufforderung.“ Erreicht man hierdurch ſeinen Zweck noch nicht, ſo ſagt der Municipalbeamte bloß:„Man wird Feuer geben. Jeder gute Bürger ziehe ſich zurück! Das iſt die zweite oder reſp. die dritte Aufforderung!“ Sollten ſich die Zuſammengerotteten vor oder während der Aufforderungen Gewaltthätigkeiten