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Von dem, was man damals Verblendung des Hefes
B nannte, haben wir im vorigen Capitel ein Beiſpiel im—
Kleinen geſehen. Die Nichtgenehmigung mehrerer Decrete der Nationalverſammlung von Seiten des Königs, wie ſte voreilig angedeutet worden war, zeigte dieſe Verblen⸗ dung im Großen. Hierbei fragte man nicht, wozu denn ein Veto diene, wenn der König keinen Gebrauch davon machen ſollte; nein, man ſetzte ohne weiteres voraus, die frei gewählten Repräſentanten der Nation würden nichts beſchließen, als was die Nothwendigkeit des Augenblicks und das Volkswohl überhaupt erheiſchte. Die Haupt⸗ ſprecher auf dem Reichstage bewegten ſich viel unter dem Volke und wurden durch die ewigen Declamationen gegen den Stolz des Hofes nach und nach der Anſicht, daß es nicht genug ſei von der Regierung einige Gewalt auf das Volk zu übertragen, ſondern daß man auch dem Hofe durch Abſchneidung gewiſſer an die Zeiten der „Willkührherrſchaft“ erinnernden Aeußerlichkeiten den Stolz einigermaßen benehmen möge. Wohl ging man jetzt hierin noch nicht ſo weit als zu der Zeit, wo man auf allen Straßen von der Verdorbenheit„des Schloſſes“ und den Ausſchweifungen„der Madame Veto“ ſang; aber man begann dieſer Epoche vorzuarbeiten. Dies zeigte ſich z. B. ſehr deutlich in der Sitzung vom 8. October, als von
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