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gegen uns ab. Schon deshalb ſind ſie noch als Unſchul⸗ dige zu betrachten, weil ſie nicht durch einen rechtsbe⸗ ſtändigen Richterſpruch verurtheilt und eingekerkert worden ſind. Ich ſchlage daher vor, daß alle diejenigen, welche durch Lettres de Cachet oder willkührliche Befehle ver⸗ bannt oder eingekerkert worden ſind, augenblicklich zurück⸗ gerufen oder auf freien Fuß geſetzt werden, ſowahr das erſte aller Rechte des Menſchen ſeine Freiheit iſt; daß Se. Majeſtät unverzüglich erſucht werde, eine Liſte der Gefangenen entwerfen und die Gründe ihrer Einkerkerung angeben zu laſſen.“
„Recht ſo,“ fiel hier Solages ein;„ein ſolches Ge⸗ ſetz werden diejenigen zu würdigen wiſſen, die einen Be⸗ griff davon haben, weſſen die miniſterielle Willkühr fähig iſt.“
„Dies wird ſelbſt im Auslande erkannt,“ ſagte Ber⸗ nard;„am Tage nach des Königs Einzug in die Tuile⸗ rien ward der Nationalverſammlung ein Schreiben zweier Engländer übergeben, worin ſie ihre Freude über die Fortſchritte der franzöſiſchen Freiheit ausdrückten. Auf Robespierre's Antrag beſchloß die Verſammlung am folgenden Tage, jenes Schreiben überſetzen und in offener
Sitzung vorleſen zu laſſen, was auch geſchehen iſt.“ Wir brauchen zwar keine Anerkennung von Seiten des


