gegen meine Gläubiger bewaffnet, während ich doch keine
habe.“
Ihm ſchloß ſich Deschamps an, welcher das Decret lächerlich und ungerecht nannte, weil es die Deputirten durchaus nicht vor den Brigands und dem wüthenden Pobel ſchütze, ſondern bloß die Schuldner ihren Gläubi⸗ gern entziehe; jeder Deputirte ſei gleichſam der Geſandte einer Nation, d. h. ſeiner Provinz, und müßte ebenſo unverletzlich ſein als der eines Fürſten. Ihm antwortete Mirabeau:
„Ich wußte noch nicht, daß in dieſer Verſammlung Geſandte aus Dourdan und dem Lande Ger ſitzen; aber ſagen muß ich, daß dieſes neue Völkerrecht gefährliche Spaltungen im Schoße derſelben veranlaſſen kann, und daß ich lieber glauben will, wir ſeien die Abgeordneten der franzöſiſchen Nation, nicht aber der Nationen Frank⸗ reichs. Räubern gegenüber, meine Herren, iſt niemand unverletzlich. Droht übrigens einem Deputirten Gefahr, ſo kann er nicht wünſchen, ſich durch ein äußeres Zeichen ſeinen Feinden kenntlich zu machen...“
Dubois⸗Crancé gab dem Redner völlig Recht und
machte die Bemerkung:„Er reicht jedenfalls hin, daß im Decrete derjenige, welcher einen Deputirten wegen


