Teil eines Werkes 
1. Th. (1848)
Entstehung
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ſein? Bürger? Da müßt Ihr erſt zur Freiheit erwachen; Chriſten? J nun, die Armuth habt Ihr wenigſtens ſchon... Erſucht nur Eure Biſchöfe, Euer Beiſpiel nachzuahmen, das ſie Euch hätten geben ſollen; nichts als unterdrückte Sklaven? Dann braucht Ihr freilich keine Hand zu rühren... Und doch dürftet Ihr nur ſagen: Wir ſind Menſchen und Bürger; ſo halten wir denn unfre Staatseinrichtung mit dieſen unſern Titeln zuſammen...

Denkſchrift über die Conſtitution der Provinzialſtände, namentlich der von Langue⸗ doc. Vom Grafen d Antraigues... Ein Verein zur Verwaltung einer Provinz iſt jedenfalls eine Grundlage der öffentlichen Freiheit; wenn aber dem Kö⸗ nig die Wahl der Bürger zuſteht, wenn er ohne Zuſtim⸗ mung der Bürger deren Verſammlung conſtituirt und diejenigen ernennt, welche ihm im Namen des Volks die Abgaben zu bewilligen haben, dann hebt dieſe Befugniß des Königs jene Freiheit völlig auf... Seine Per⸗ ſon allein, bloß ſeinen Willen als Geſetz aufzuſtellen, die Leute willkürlich, je nach ſeinem Privathaß richten zu laſſen, hier jemandem das Eigenthum, dort einem An⸗ dern ungeſtraft das Leben zu rauben, überall ſeine Scher⸗

gen und Spione zu verbreiten, ſie zu Richtern und zu 1789. I. 2