Teil eines Werkes 
1. Bd. (1847)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von.. Eduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen.

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1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegen Fühme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Sümme hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet) wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und*

beträgt: 1 8 9 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

ℳℳ- auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3 9 3

43. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſenen, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern dc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das. zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe 85 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſiattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.