Teil eines Werkes 
3 (1855) [Graf Guiseppe della Torre]
Entstehung
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Androhung neuer Haft über die Grenze geſchafft zu werden. Noch in derſelben Nacht ward ich auf dem biſchöflichen Gebiete ausgeſetzt und freigegeben. Ueber dieſe Art, meinen Ehrenhandel zu ſchlichten, empört: was blieb mir übrig, als die Zuflucht bei den Feinden des Mannes zu ſuchen, den ich ſo hochgeſchätzt, und an dem ſich nur die traurige Wahrheit beſtätigte, daß auch urſprüngliche Tugenden des Geiſtes verwildern können. Die Briefe, die mir Juſtine ge⸗ ſchrieben, was ich ihr ſelbſt, wenn ich deſſen noch bedurfte, zu meiner Rechtfertigung ſchriftlich gemeldet, aller Verkehr zwiſchen ihr und mir war vereitelt und hintertrieben, bis ſie ſelbſt in Perſon vor mir er⸗ ſchien und ſich in meine Arme flüchtete. Nicht zwei Tage war ich im Bamberger Lande, als es ihr gelang, ſich der Beaufſichtigung, die, einer Haft gleich, ihr zu Theil geworden, mit Gewalt und Liſt zu entziehen. Nachts bei Nebel und Unwetter, zu Fuß, ohne Schutz und Hülfe, nur in Begleitung der Kammerfrau, die ihr Loos von dem ihrer Herrin nicht mehr trennen mochte, hatte ſie auf Umwegen durch Geſtrüpp und Wald die Grenze erreicht und mich aufgefunden.

Damit war ihr und mein Schickſal entſchieden und feſtgeſtellt; ich war jetzt der Ritter und Retter Juſtinens, hatte kein anderes Gebot, als das Gefühl der Pflicht für ſie und mich. Ich ging auch jetzt noch offen zu Werke, um ein Friedensbündniß zum Ausgleich anzubieten. Fluch und Verwünſchungen folgten, wo wir demüthig um Segen gefleht. Da gelobte ſich Juſtine vor dem Altar der alten Kirche mir zum Weibe, und der alten Kirche ſelbſt zum Mitglied. Sie glaubte, daß der Geiſt ihrer zu früh dahingegangenen Mutter freudig und ſegnend auf ſie herabblickte, als ſie mit dem Entſchluß, mir und meiner Welt, meinen Gedanken und meinen Gefühlen ganz anzugehören, jenen Schritt vollzog.

Wir gingen nach Italien, wohin mich ohnedies alsbald meine Angelegenheiten riefen. Meine Güter, Schloß und Land meiner Ahnen, waren in den Händen der römiſchen Curie. Ich hatte ſie dem Orden verſchrieben, und dieſer betrieb mit allem Eifer meine Einſprache gegen die Schenkungsacte. Man ſagte, der Orden habe noch nie in Rom einen Proceß verloren, allein es ſchien, daß die fünfundzwanzig Jahre verſtreichen ſollten; mit dieſer Friſt iſt der Streit ohnedies beigelegt.