Teil eines Werkes 
3 (1855) [Graf Guiseppe della Torre]
Entstehung
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Vater! ſagte Juſtine, ſich an ſein Herz werfend,rufe nicht, wo die innere Stimme der Wahrheit und des heiligſten Naturgefühls geſprochen hat, den Wahn der Vorurtheile und die Meinungen der Welt herein in dieſen Streit! Meinem Retter aus den Banden unſeliger Verlorenheit, dem Lichtbringer mitten in der Nacht meines Lebens, dem Arzt meiner Seele gelob' ich mich. Laß dich, Vater, bei der verklärten Seele der abgeſchiedenen Mutter beſchwören!

Im Reichsgrafen hatte der Zorn in der ganzen Härte des Aus⸗ drucks wieder Raum gewonnen. Die Erinnerung an die Verſtorbene mahnte ihn zugleich an den ganzen Streit ſeines Lebens; der Haß gegen Alles, was römiſch und wälſch, ſtand wie eine Donnerwolke auf ſeiner drohenden Stirn. Er ſchüttelte die Tochter von ſich und herrſchte mich an:Mein Herr Graf, ſagte er,Ihr werdet es begreiflich finden, wenn ich Euch, bis zum Ausgleich dieſer Sache, für meinen Gefangenen erkläre.

Einen Ausgleich, entgegnete ich,würde ich als ehrenhaft für Euch und mich nur darin finden, wenn Ihr mir unter vier Augen Rede ſtändet, und mir diejenige Genugthuung gewährtet, die Ihr dem Cavalier nicht verſagen dürft.

Ich kann Euch nicht für ebenbürtig anſehen, Graf Latour, war die ſtolze Erwiederung,Ihr ſeid der Gefangene meines Cri⸗ minalgerichts!

Die Begleitung um uns her war zahlreich genug, um mit Nach⸗ druck den Häſcherdienſt zu verſehen.

Der Prinz hatte ſich uns gänzlich entzogen; er wollte hier we⸗ der Kläger noch Zeuge weiter ſein. Andern Tages in der Frühe reiſte er ab unter ſchriftlichem Abſchied und der Erklärung, bei ſo bewandten Umſtänden die Hand der Comteſſe nicht mehr erſtreben zu können. Wie ich das Zimmer, das der Schauplatz der Begebenheit geweſen, unter Begleitung des Reichsgrafen und ſeiner Cavaliere ver⸗ ließ, hatte ſich Juſtine mit dem ganzen Schmerz der Verzweiflung an mich geklammert; ſie war nur mit Gewalt aus meinen Armen zu reißen.

Die Haft, die ich im Laufe der nächſten Tage und Wochen zu beſtehen hatte, war um deswillen beſonders ehrenwidrig, als man das Anerbieten meines Gelöbniſſes, nicht ohne Wiſſen des Reichsgrafen