Teil eines Werkes 
4. Bd. (1863)
Entstehung
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Leipbiblivthet

pfangnahme und Rücke abe der Bücher jeden pun

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von S 6Eduard Otkmann in Gieſien,

loßgaſſe Lit. 4. N256

geih und Geſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die ſteht zur Em⸗

ag von Morgens rbis Abends lihr offen. 2 besepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen.

3. Cantion. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe entſprchende Summe iiitese⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher 3 auf Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3 Answürtige Abonnenten haben füt Hin⸗ und Zurückſendung

der Vücher auf ihre eigenen Koſten unv Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladeſpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausieihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſigeſezt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, das Weitergerleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.