Teil eines Werkes 
3. Bd. (1863)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von Ednard Otkmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. ſe

Veih und eſebedingungen.

1. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uihr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ ffe den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Sunime tee welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatret wird.

4. Abonnament. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ſ

auf 1 Monat: TMt. Pf. 1 W. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

4 Auswärtige Ahonnenten haben für Hin⸗ und Zuräckſ endung

vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern 1c.) muß der Laveßpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, vex⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt ver Leſer e Erfatz des Ganzen verpflichtet. eihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird das 4

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 4 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

ver Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch vafür zu ſtehen haben.

S

7. Aus beſonders darauf aufmerkſam gemacht, da eiterverleihen