Teil eines Werkes 
2. Bd. (1863)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und geſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Ein⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet irv.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mt. Pf.

5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗

6 Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bucher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern zc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erfatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, da das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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