Teil eines Werkes 
1. Bd. (1852)
Entstehung
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Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher u franzöſiſcher Literatur f

Gduard Oltmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Keſebedingungen.

oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Ei⸗ i und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7

Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von( jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun

den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtutret wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt für chentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ——— 3f1 1 Monat: 1 Mr.— Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.—„f. 6— Auswärtige Abonnenten haben füt Sin⸗ und Zurickſendung der auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

3 ee Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen E der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.