Teil eines Werkes 
4. Bd. (1856)
Entstehung
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Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von.

Cduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. cLeih- und Seſebebingungen.

1. Oflensein der Bihliothek. Die Bib pfangnahme und Rückgabe der Bücher jed 7 Uhr bis Abends 8. Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines

liothek ſteht zur Em⸗ en Tag von Morgens

. geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt beträgt: für wöchentlich 2 Bücher:

werden und

4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: T Pf 2 N

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und der Bücher auf ihre eigenen Kbſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

Zurückſendung

der Leſer zum Erfatz des Ganzen verpflichtet⸗

7 Ausſeiheneil Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß vas Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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