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mit allem Zorne und mit aller Verachtung, welche dieſe ſchändliche Profanation verdiente.
Die zwei Kammern waren das Echo dieſes Schreies; die Pairskammer beſonders, ſchwer getroffen in einem ihrer Mitglieder, beſchränkte ſich nicht darauf, daß ſie energiſch dieſe ruchloſe Gewaltthat tadelte, die den Leichnam eines Mannes ſchlug, deſſen einziges Verbrechen es geweſen war, daß er gegen die Re⸗ gierung geſtimmt hatte; ſie beauftragte ihren Groß⸗ referendär, ſich nach den Thatumſtänden zu erkun⸗ digen, und als der hohe Würdeträger der Kammer das Reſultat ſeiner Unterſuchung mittheilte, klagte er laut die Polizei an, ſie habe willkürlich dieſes Aergerniß verurſacht, ein um ſo mehr tadelnswerthes Aergerniß, als zahlreiche Vorgänge das Fortbringen eines Sarges mit den Armen rechtfertigten, und bei monchen Veranlaſſungen, beſonders bei den Obſequien von Delille, Béclard und Emmery, dem Superior des Seminars von Saint⸗Sulpice, die Polizei das Tragen ihrer Ueberreſteſ owohl durch ihre Freunde, als durch ihre Zöglinge erlaubt hatte. Der Sarg von Herrn Em⸗ mery, unter Anderem, war auf dieſe Art von den Zöglingen ſeines Seminars bis auf den Kirchhof von Iſſy getragen worden.
err von Corbiöre hörte alle dieſe Vorwürfe und nahm ſie mit der ihm natürlichen hochmüthigen Kälte auf, welche manchmal in der Kammer ſo furchtbare Stürme gegen ihn erregte, und er glaubte nicht nur kein Wort des Tadels an den Agen⸗ ten richten zu müſſen, der die Leiche des redlichen Mannes beſchimpft hatte, welcher von ihm, dem Mi⸗


