Teil eines Werkes 
1. Bd. (1856)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von

Cdnard Otlmann in Fieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Seſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag vön Morgens 7 Uhr bis Abends 8 lihr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.,

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe veſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Büchen: 6 Bücher: auf 1 Monat: W. Pf. 1 V

3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ nd Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen miü Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das e beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſii Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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