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Verbot aber die Regierung das Leſen, ſo ermun⸗ terte ſie dagegen die Kneiven, die Lotterien, die Spiel⸗ häuſer; und rief ihr ein Journal zu:„Ihr begünſtigt das Böſe; Ihr gebt dem Arbeiter nicht nur die Fähig⸗ keit, ſondern auch die Verſuchung, die Frucht ſeiner Arbeit zu verſchleudern!“ ſo antwortete die Regierung: „Ihr verleumdet mich; ich bin die Moralität ſelbſt, und zum Beweiſe dient, daß die Reglements meiner Polizei den Zutritt zu den Spielhäufern den jungen Leuten unter einundzwanzig Jahren verbieten; daß es verboten iſt, um weniger als zwei Franken zugleich zu ſpielen; daß man weder in einer Blouſe, noch in einem Wammſe eintreten darf; die Arbeiter und die Hand⸗ werksleute ſind folglich bewahrt. Leſet alſo meine Re⸗ glements, wenn Ihr ſie nicht geleſen habt, oder wenn Ihr ſie geleſen habt, leſet ſie noch einmal!“
Das war vollkommen wahr, und dieſe Polizei⸗ Reglements beſtanden effectiv, doch die Regierung ſagte nicht, daß ſie ſelbſt das Nittel gefunden hatte, dieſe ſchützenden Reglements zu vereiteln. Es war verboten, vor dem einundzwanzigſten Jahre in die Spielhäuſer einzutreten; an welchem Merkmahle erkannte man aber das Alter? Am Barte: der benachbarte Perruquier klebte einen Schnurrbart und einen Backenbart an, daß dadurch auf der Stelle aus einem ſechszehnjährigen Knaben ein volljähriger Mann wurde! Es war ver⸗ boten, weniger als zwei Franken im Spiele zu ſetzen; doch vier Unglückliche legten zuſammen, um das Recht zu haben, jeder die armſeligen zehn Sous zu verlieren, die einen ganzen Tag lang einer Familie Brod gegeben hätten! Es war nicht erlaubt, in einer Blouſe oder in einem Wammſe in ein Spielhaus einzutreten; doch die Adminiſtratoren der Spiele hatten eine Kleider⸗ kammer eingerichtet, wo der Handwerksmann ſein Wamms gegen einen Frack und der Arbeiter ſeine Blouſe gegen einen Ueberrock vertauſchte!
Was ſagt Ihr von dieſer moraliſchen Regierung,
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