Teil eines Werkes 
13.-18. Bdchn (1856)
Entstehung
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in die Familie eingeführter Fremder. Mit welchem Rechte will ein Fremder auf dem Geſchicke dieſer Fa⸗ milie laſten, in die er eingeführt worden iſt? mit wel⸗ chem Rechte will er einer Frau, welche vielleicht aus Unkenntniß unſerer Sitten gefehlt hat, ſagen;„Sie ſind eine ehebrecheriſche Gattin!““ einem glücklichen, über die Vergangenheit unwiſſenden, der Zukunft ſiche⸗ ren Manne:„Sie ſind ein betrogener Ehemann!““ einer Tochter, die ihre Mutter achtet, ihren Vater liebt, denn nichts ſagt, Herr von Lamothe⸗Houdan ſei nicht der Vater von Regina:„„Du wirſt von heute an Deine Mutter verachten und Deinen Vater als einen Fremden anſehen!““ Ah! mein Reffe, Sie, der Sie ſich rüh⸗ men, ein redlicher Mann zu ſein, wenn Sie das thäten, ſo wären Sie ein ſchändlicher Halunke, ein Schurke vom Schlage von Herrn Rappt; und Sie werden es nicht thun, das ſage ich Ihnen.“

„Aber, mein Oheim, was wird geſchehen?“

„Das geht Sie nichts an,“ erwiederte der Gene⸗ ral;„das geht einen Richter an, der viel gerechter und viel ſtrenger iſt als Sie, einen Richter, welcher weiß, wie die Dinge ſich zugetragen haben, er, der Alles ge⸗ ſehen. Alles gehört hat, und, ſeien Sie unbeſorgt, früher oder ſpäter ſein Urtheil fällen wird. Das geht Gott an!“

„Sie baben Recht, mein Oheim,“ ſprach der junge Mann, indem er aufſtand und dem General die Hand reichte.

„Und bei dieſer letzten Zuſammenkunft„2

„Werde ich nicht ein Wort von dem ſagen, was Sie mir erzählt haben.“

„Bei Deinem Edelmannsworte?“

„Bei meinem Ehrenworte.“

„Nun, ſo umarme mich; denn obſchon Du der Sohn eines Seeräubers biſt, glaube ich doch an Dein Wort, wie ich glauben würde wie ich an das Dei⸗ nes Seeräubers von einem Vater glauben würde.“