Teil eines Werkes 
5.-8. Bdchn (1855)
Entstehung
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Leihbiblivthet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 6 Eduard Oltmann in Gießen, ſ

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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Seih- und GFeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek, Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ ſ Bücher jeden Tag von Morgens

pfangnahme und Rückgabe der 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet ſ 1 wird. 5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt: für chentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

3 6 5 5. Auswäptige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. der Leſer ſin Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß vas Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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