Teil eines Werkes 
1. Bd. (1860)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

3 von.

Gdnard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

5 Ceih und Neſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines

be Lines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme ſ eines Buches, eine dem Werthe deſſelben de n

B entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt beträgt:

werden und

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 2. auf 1 Monat: Mk. 50 Pf. 2 WM. Pf.

1 5. Auswäptige Abonnenten haben für

S 4 und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und 6 ahr ſelbſt zu ſorgen. 3 6. Schad ehersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und Ndefecte Bücher(namentlich bei *

i ſolchen mit Rupfern rc.) muß der

ſ Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ orene oder deferte Buch ein Theil ein größeren Werkes, ſo iſt der Leſer Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden varf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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