Teil eines Werkes 
11.-14. Bdchn (1855)
Entstehung
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der Wähler, welche die Abgeordneten zu den Reichs⸗ ſtänden zu wählen beſtimmt waren, finden konnte.

Die Situation war wirklich neu; während ſie neu war, war ſie zugleich groß. Zum erſten Male ſollte das Volk, dieſes bis dahin unbekannte Weſen, nicht unbekannt, aber mißkannt; das Volk ſollte ſeine Befürchtungen ausdrücken, ſeine Wünſche hör⸗ bar machen, ſeine Rechte reclamiren können.

Man hatte noch nicht das allgemeine Wahlrecht der Nation zuerkannt; doch es war ſchon die Theil⸗ nahme an allen öffentlichen Angelegenheiten.

In der That, wenn Sie ſich nicht auf die paar Zeilen, die wir hier, die Geſchichte ſo viel, als in unſern Kräften liegt, unter dem Roman verbergend, ſchreiben, verlaſſen und die Blicke auf die im erſten Bande des Moniteur von damals enthaltenen Ur⸗ kunden werfen wollen, ſo werden Sie ſehen, daß die über fünfundzwanzig Jahre alten Steuer⸗ pflichtigen die Wähler, welche die Abgeordneten er⸗ nannten, wählen ſollten. Da aber die Steuer faſt Jedermann traf, wenigſtens durch das Kopfgeld, ſo berief man zur Stimmgebung die ganze Bevölkerung, die Dienſtboten ausgenommen.

Man berechnete, es können fünf Millionen Men⸗ ſchen an der Wahl Theil nehmen.

Fünf Millionen ſehr rührige Franzoſen, denn ſie waren unter denen genommen, welche über fünf⸗ undzwanzig Jahre alt, rührten ſich alſo für dieſe Wahl.

In dieſe mehr oder minder gefährlichen Beweg⸗ lichkeiten ſtürzte ſich Auger blindlings und fing ſeine Manveuvres an.