Teil eines Werkes 
6.-10. Bdchn (1855)
Entstehung
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Es war alſo nicht möglich, einen geheimen Ver⸗ haftsbefehl gegen Rétif de la Bretonne zu verlangen. Der Grund, er habe als Vater nicht zur Schande ſeiner Tochter einwilligen wollen, ein vortrefflicher Grund bei Ludwig XV., war ein ſehr ſchlechter bei Ludwig XVI.

Rétif hatte dies wohl vorhergeſehen, als er mu⸗ thig den Krieg angenommen.

Er fing auch an Ingénue zu überwachen.

Dieſe Ueberwachung machte acht Tage lang die Spürhundseigenſchaften von Herrn Auger die rechte Fährte verfehlen.

Das war viel! Der Herr Graf von Artvis hatte Auger nur vierzehn Tage gegeben; überdies hatte Auger nur ſo viel von ihm verlangt.

Rétif verließ ſeine Tochter nicht mehr; er ſtellte ſich mit ihr ans Fenſter, und erſchien Auger am einen oder am andern Ende der Straße, ſo lächelte er ihm ironiſch zu, oder er grüßte ihn mit einer ſpöt⸗ tiſchen Miene.

So bloßgeſtellt, entfernte ſich der Mercur von Monſeigneur dem Grafen von Artois wüthend.

Die Vorſichtsmaßregeln von Rétif de la Bretonne erſtreckten ſich auf die kleinſten Details.

Nicht ein Brod, nicht eine Gewürzdüte fand beim Schriftſteller Einlaß, ohne viſitirt worden zu ſein. Rötif erfand Kriegsliſten, um das Vergnügen zu haben, ſie zu bekämpfen.

Ging er mit Ingénue aus, ſo war es ein Ar⸗ gus, der in den Seiten ſeines zwanzigjährigen Ueber⸗