Teil eines Werkes 
12.-16 Bdchn (1847)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und geſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk.

1 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurüc der Bücher auf ihre eigenen Foſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der kihpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver ſe lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erfatz des Ganzen verpflichtet.. 6 7. Ausleiheneit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſeht und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.