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er im Schatten eines Kloſters etwa zwanzig alten Jungfern den Hof machte.
Wäre dieſer jüngere Bruder Malteſerritter ge⸗ worden, wie es nach der Behauptung des Barons ſeine Pflicht war, ſo würde er ihm dieſe Erbſchlei⸗ cherei, wie er es nannte, vielleicht verziehen haben.
Aber Dieudonné hatte ſich im Gegentheil ver⸗ heirathet, und der Baron ſah etwas höchſt Unge⸗ bührliches darin, daß ein jüngerer Sohn, das heißt ein Individuum, das nach ſeiner Anſicht generis neutrius war, ſichs hatte beigehen laſſen ein Weib zu nehmen und ſomit die Söhne des ältern Bru⸗ ders um ein Vermögen zu bringen, das, wenn es auch dem Vater entriſſen worden war, wenigſtens den Kindern zurückgegeben werden mußte.
Der Baron ſetzte alſo dem Chevalier gleich bei der erſten Beſprechung ſeine Anſichten darüber aus⸗ einander und fügte mit merkwürdiger Dreiſtigkeit hinzu, daß die Vorſehung, welche bereits die erſte Schwangerſchaft der Frau de la Graverie habe ver⸗ unglücken laſſen, ſicherlich, ſo hoffe er wenigſtens, dieſe Schmuggelehe mit keiner Nachkommenſchaft beſchenken und die Hinterlaſſenſchaft der Stiftsdame wieder dem ältern Zweige zuwenden werde, dem ſie von Rechtswegen angehöre. 3
Dieſe Einleitung erbitterte die Chevalidre de la Graverie, die ihren Gemahl zu dem Baron begleitet hatte, und preßte den Augen Dieudonnés zwei dicke Thränen aus..
Da ſein Gefühl ihm ſagte, daß er ein vortreff⸗ licher Vater hätte werden müſſen, ſo weinte er um


