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nügend, ſondern dieſe Ehre müſſe auch von einer entfprechenden Mitgift begleitet ſein. Da nun die Florsheim ausgezeichnete Gründe hatten, um dieſe Forderung der Frau von Beauterne zurückzuweiſen, ſo beſtand die alte Dame darauf, daß man die Sache im status quo laſſe und mit dem Schwamm, wo nicht der Vergeſſenheit, doch wenigſtens der Verzeihung über die Vergangenheit fahre.
Sie verſicherte, das Ganze ſei blos eine nichts⸗ ſagende kindiſche Tändelei geweſen, bei welcher Frau von Florsheim nebſt der ganzen Gemeinde ſich be⸗ theiligt habe.
Frau von Beauterne verbürgte bei ihrer eige⸗ nen Ehre, daß Dieudonné zu fromm, zu wohler⸗ zogen und beſonders zu jung ſei, als daß irgend eine Unannehmlichkeit aus dieſer Reiſe entſtehen könnte, die er mit ſeiner kleinen Freundin ganz allein nach München gemacht habe;— denn in München, dieſe Thatſache haben wir aufzuführen vergeſſen, waren die beiden Kinder wieder gefun⸗ den worden.
Aber nach einigen Monaten, obſchon man die jungen Leutchen ſeit ihrer Rückkehr ſorgfältig von einander fern gehalten hatte, wurde es Frau von Beauterne klar bewieſen, daß ſie mit ihrer perſön⸗ lichen Bürgſchaft für die Unſchuld ihres Neffen viel zu viel gewagt hatte.
Die Sache wurde ſo ernſthaft, daß auf die Auf⸗ forderung der Frau von Florsheim der Beichtvater der Frau von Beauterne ſich einmiſchen zu müſſen glaubte.
Endlich ließ ſich Frau von Beauterne durch die


