Teil eines Werkes 
1. Bd. (1856)
Entstehung
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Leihbibliothek

Eduard Ottmann in Gießen, 4 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Veiß- und Leſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zir Em⸗ 5 pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von NRorgens 7 Uhr bis Abends 8 Thr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

¹deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur d

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dem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 1. 3.(Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

pinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatter wird. 88

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 3

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 59 Pf. 7 Mt. Puf. 5

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bucher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet..

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.