8 dn** Eduard Oflmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.
Seih- und ICeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Nüitaube der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.
2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 4 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe Pinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.
1 11 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:* 3 für aopchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:
auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mt. Pf.
„„„„„ u.—„ 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückfendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Geſahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und A₰ defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ußß Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Welterverleihen der Bücher nicht ſtattſinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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