Teil eines Werkes 
4. Bd. (1850)
Entstehung
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meinen Papieren finden; er beweiſt, daß man nicht ein⸗ halten darf, bis man es auf die Stellung eines gegenwär⸗ tigen Churfürſtenthumes herabgebracht hat.

Mein Vater hat indeß aus Grundſätzen, die ich mir nicht erlauben darf, zu tadeln, ein Bündniß mit dem Hauſe Oeſterreich zum Nachtheile der kleinen Mächte ge⸗ ſchloſſen, aus deren Erhaltung und Beſchützung ſich meine Vorfahren einen Ruhm gemacht haben; er hat niemals die ſtrafbare Vermeſſenheit des Herrn von Choiſeul ergründen wollen, der ein durch Jahrhunderte und durch die beſon⸗ nenſten und am meiſten unſerem Hauſe zugethanen Staats⸗ männer befeſtigtes Gebaͤude geſtürzt hat.

Man muß ohne Zweifel die Verträge ſehr gewiſſen⸗ haft halten; aber das Zarigefühl hat ſeine Grenzen, und 1 wenn der Staat durch Erfahrung erkannt hat, wie läſtig den Unterthanen ein Vertrag iſt, der Frankreich die Hände bindet, das nur Leben durch das Vermögen der Aus⸗ übung ſeiner militäriſchen Macht hat, ſo werden ohne Zweifel ohne Kriegserklärung an den Kaiſer, einem Ver⸗ trage Schranken gegeben werden, der uns von allen Seiten beſchränkt, und der uns verhindert, Franzoſen zu ſein.

Unglücklicherweiſe war der Plan gegen Oeſterreich ſchwer zu befolgen. Das Bündniß von 1756 beſtand i mer noch, und es war kein plauſibler Grund vorhanden, um es zu brechen. Außerdem hatte Marie Antoinette be⸗ reits einen entſchiedenen Einfluß auf den Dauphin, und wenn er einen ſo großen Haß gegen Herrn von Choiſeul gezeigt hatte, ſo war es nicht, weil Herr von Choiſeul V der Agent Oeſterreichs war, ſondern weil der Dauphin