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Leihbibliothek
Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. 2 Lit. A. Nr. 256.
Leih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothe ek ſteht zur Em⸗ 1 pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens
den gungendmnien . Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme T
hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Ahonnemem. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und
ABlae e.
1 Mr.— Pf. 1 Mr. 590 Ni. 2 Mt.—
„ 3„ 3 5. Auswür tige Ahonnenten„haben für Hin⸗ und Burücſe endung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 4
defecte Buücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt b der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.
4 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird N
beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
deutſcher, engliſcher und afranzüſiſcher Literatur
3 1 Uhyr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei ückaabe eines geliehenen Buches wird von ſe jedem eer 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 6
n. Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe 0
4 beträg 4 für Knt hentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 3
6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, Lerriſſen, verlorene und
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