Teil eines Werkes 
Denkwürdigkeiten eines Arztes : Zweite Abteilung, Das Halsband der Königin : 10. und 11. Bändchen (1850) Mémoires d'un médecin
Entstehung
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Leihbibliothek

Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. 2 Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothe ek ſteht zur Em⸗ 1 pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

den gungendmnien . Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme T

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Ahonnemem. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

ABlae e.

1 Mr. Pf. 1 Mr. 590 Ni. 2 Mt.

3 3 5. Auswür tige Ahonnentenhaben für Hin⸗ und Burücſe endung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 4

defecte Buücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt b der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

4 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird N

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

deutſcher, engliſcher und afranzüſiſcher Literatur

3 1 Uhyr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei ückaabe eines geliehenen Buches wird von ſe jedem eer 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 6

n. Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe 0

4 beträg 4 für Knt hentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 3

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, Lerriſſen, verlorene und