Teil eines Werkes 
Denkwürdigkeiten eines Arztes : [Erste Abteilung] : 5.-8. Bändchen (1846) Mémoires d'un médecin
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5 Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Ottmann in Gießen, 6 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ 4

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens (7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 4 2. Lesepreis. Bei Rücgub eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ Fe den angenommen.* 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 8 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mik. 59 Pf. 2 Mr. gf. 85. Auswärtige Abonnenten' haben für Hin⸗ und Zurückſendung ſe

Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und 1 defecte Bucher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

ſ der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 3 ſr. Ausleinezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird 1 beſonders darauf au

1 der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 3 6. Schadenersatz.

e fmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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