Teil eines Werkes 
2. Bd. (1863)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und SLeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em Ifängnahme und Rückgabe der Bucher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen muͤſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 4 Bücher: 6Bi Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 N 50% ar. 2 M. Pf. 1

Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung derBucher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ Llden von mir Lellehin. auch dafür zu ſtehen haben.