Leih- und Jeſehedingungen. 1. Oftensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 21 Stun⸗ den angenommen.. 3 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 3 3
für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ———————————— auf 1 Monat: 4 Wet.— Pf. 1 Wer. 50 Pf. 2 Wer.— Pf. 3„ 1
1 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurüͤckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Pur beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe at
der Bücher nicht ſtattfenden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
1 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird 8 beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen


