Teil eines Werkes 
6. Theil (1850)
Entstehung
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Feih und Jeſebedingungen. 3 1 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. ( 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von ſedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: f. für alchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 4 auf 1 Monat: 1 Aer. Pf. 1 Mer. 59 Pf.*2 Wer. Pf. . 8 3. 1, 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und 3 defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern dc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werres, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe i beſonders darauf aufmerkſam a der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen

3 3 1 welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch

dafür zu ſtehen haben.

auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird gemacht, daß das 2 eiterverleihen

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