Teil eines Werkes 
5. Theil (1850)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

3 von 3.. Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.. e d

Leih- und SJeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Üyr bis Abends 8 Uyr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von G jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen..

1 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

) 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 3

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zexriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zexriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer lun Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſegt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das 2 Veiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ hhen haben.

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 4 V auf 1 Monat: 4 Pie. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 7 et⸗ Pf. 3 3