Teil eines Werkes 
4. Theil (1850)
Entstehung
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1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 3 4

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher:, 6 Bücher:

- auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3 4

r 5 1 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der l. Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichter. 7. Asinance Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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