Teil eines Werkes 
4. Th. (1856)
Entstehung
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7 Uhr bis Abends 8 jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücker: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Nk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

Landenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Jeſebedingungen. 3 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Ainbs per Bücher jeden Tag von Morgens hr offen. 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

den angenommen. 4 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

Vinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgr:

8 5728 7, 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

36. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer jum Erſatz des Ganzen verp flichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, vaß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.