Teil eines Werkes 
1. Th. (1856)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

. 4 von 5. Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen eines Buches, eine dem Werthe deſſelbe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgab wird.

ſſen, bei Entgegennahme. n entſprchende Summe e von mir zurückerſtattet 3 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 3

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6 Bücher: 2 Nk. Pf. 1 1 uI u 7 II 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſumnt Erſatz des Ganzen verp flichtet. 1

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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