Teil eines Werkes 
1. Bd. (1850)
Entstehung
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nach dem eingeführten Herkommen im Beſitze des Rechtes, ſtreitige Anſprüche mit dem Schwerte in der Hand geltend zu machen.

Jener Mann, der ſein Gut gegen Anfälle des Gegenparts nicht zu vertheidi⸗ gen vermochte, wurde des Beſitzes unwür⸗ dig erachtet. Nur tapfere, oder vielmehr

rohe kriegeriſche Wütheriche ſollten über

Veſten und Ländereien herrſchen. Die Friedliebenden, die man feige nannte,

wurden zur ſklaviſchen Abhängigkeit ver⸗

urtheilt. Die Aufrechthaltung einer ſol⸗ chen öffentlichen Denkart mußte das Va⸗ terland zerrütten. Blutiges Handgemenge, Zerſtörungen der Städte und Schlöſſer, Raäubereien und Entführungen gehörten zur Geſchichte des Tages. Das Ober⸗

menſchenfteundlich geſinnten Großen feihs 1 vereinten Biſchöfe bemühten ſich

haupt der deutſchen Nation, die mit den