Teil eines Werkes 
2. Th. (1800)
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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 4 von. 3 4 Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 1 LCeih- und Leſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Ein⸗

fangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 1 Uhr r Abends 8. Uhr offen. Ne

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3 3 8

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

ſ wird. 8 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgr: 4

Leihbibliothek

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 3

1

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 4

auf 1 Monat: 1Nk. Pf. 1 M 55 Pf. 2 N. Ff.

1 8 u. Iã. u1 1. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zexriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defscte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der keſer jum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 3

7. Aus. 8 beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das l

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 54 2

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leinlezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſett und Vien eiterverleihen 4