Teil eines Werkes 
1. Theil (1824)
Entstehung
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Leihbibliothek 3 dentſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Leſebedingungen.

1. offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ Tag von Morgens g

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurücke tet

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wird. 3 4. Aonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt wer 3

beträgt: 4 fuͤr wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: G auf 1 Monat: 1 WMer. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Wer. Pf.

3 4=»

nnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung d Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

zerriſſene, verlorene und

1 1. 5. Auswürtige Abo der Bücher auf ihre eigenen Koſten un 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zer defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ 1 e oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt rLeſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.. 7. Ausleihe. Dieſelbe 85 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird heſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.